Allgemeine Geschäftsbedingungen


Transportleistungen
Die Blitz Kurier Schweiz führt Kurier- und Transportaufträge sowie weitere Dienstleistungen unter den nachfolgenden Bedingungen aus.

Zahlungsbedingungen
Rechnungen werden, falls nicht per E-Mail zugestellt, entweder direkt vor Ort via TWINT, Kreditkarte oder in bar beglichen. Die Zahlung erfolgt in jedem Fall vor Auftragsantritt. Die Blitz Kurier Schweiz behält sich vor, den Betrag vor Ort direkt beim Kunden/Auftraggeber einzukassieren.
 Für Umzüge, Transporte oder weitere Dienstleistungen mit einer Terminierung von mehr als 10 Tagen in der Zukunft ist die Zahlung innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum, spätestens jedoch 48 Stunden vor der Auftragsausführung zu begleichen. Der Rechnungsbetrag ist inklusive 8,1 % MwSt. ohne Abzug in Schweizer Franken (CHF) fällig.
 Die Blitz Kurier Schweiz hat bei Kurieraufträgen einen Mindesttarif von CHF 60.–.
 Bei Zahlungsverzug wird eine Mahngebühr von CHF 20.– pro Mahnung erhoben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, neben den Verzugsgebühren auch die nach Rechnungsfälligkeit entstehenden Inkasso-, Betreibungs- und Prozesskosten zu übernehmen. Die Blitz Kurier Schweiz behält sich das Recht vor, Forderungen an Dritte abzutreten.

Auftragserteilung und Stornierung
Aufträge können mündlich oder schriftlich erteilt werden. Die Blitz Kurier Schweiz akzeptiert auch Anfragen via Online-Plattformen oder SMS.
 Der Auftraggeber verpflichtet sich zu wahrheitsgemässen Angaben bezüglich Inhalt, Raumvolumen, Identität und Absichten. Für Falschangaben, die zu Mehraufwand führen, werden Gebühren von mindestens CHF 200.– erhoben.
 Bei einer Stornierung durch den Kunden wird der bis dahin angefallene Aufwand plus eine Entschädigungsgebühr berechnet:
Absagen bis 14 Tage vor dem Termin: 30 %
Absagen bis 5 Tage vor dem Termin: 50 %
Absagen bis 1 Tag vor dem Termin: 90 % der offerierten Kosten
Die minimale Entschädigungsgebühr beträgt CHF 300.–.
 Erfolgt die Stornierung innerhalb von 24 Stunden nach Auftragserteilung, ist diese für den Kunden kostenlos.

Transportgut
Die Blitz Kurier Schweiz transportiert ausschliesslich Sendungen, die keine Gefahr für den Fahrer darstellen. Das Transportgut muss kurz deklariert werden, und Material mit erhöhter Brennbarkeit oder Zerbrechlichkeit ist auszuweisen.
 Aus versicherungstechnischen Gründen muss ein ungefährer Warenwert angegeben werden. Sollte eine Fahrt den Wert von einer Million überschreiten, so ist der Auftraggeber zu einer Zusatzversicherung verpflichtet. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, diese Voraussetzung zu gewährleisten und bestätigt die Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Bestimmungen.
 Für unzureichend oder unsachgemäss verpackte Sendungen übernimmt die Blitz Kurier Schweiz keine Haftung. Kühltransporte sind nur möglich, wenn der Kunde geeignete Behälter oder Kühlelemente bereitstellt. Tiertransporte sind im Hochsommer ausgeschlossen.

Lieferbedingungen
Reguläre Annahmezeiten: Montag bis Freitag von 07:30 bis 18:00 Uhr. Fahrten ausserhalb der genannten Zeiten unterliegen einem Zuschlag gemäss den geltenden Konditionen.
 Auf Wunsch bietet die Blitz Kurier Schweiz auch Dienstleistungen an Sonntagen sowie Feiertagen an.

Haftungsausschlüsse bei Schäden
Nimmt der Empfänger die Lieferung oder Arbeitsleistung ohne schriftlichen Vermerk sichtbarer Schäden entgegen, gilt die Ware als unversehrt zugestellt bzw. transportiert.
Schäden oder fehlende Ware sind unmittelbar bei Lieferung oder Erfüllung und in Anwesenheit des Fahrers auf dem Lieferschein zu dokumentieren. Eine nachträgliche Schadensmeldung kann nicht mehr zweifelsfrei auf die Blitz Kurier Schweiz zurückgeführt werden und muss somit abgelehnt werden.

Höhere Gewalt und Verkehrssicherheit
Ereignisse höherer Gewalt, wie etwa Unwetter, Erdbeben, Kriege, Verkehrsstaus, Unfälle oder Fahrzeugpannen, befreien die Blitz Kurier Schweiz von jeglichen Laufzeitgarantien, Ersatzansprüchen oder Haftungen im Zusammenhang mit der Sendung.
 Die Blitz Kurier Schweiz sorgt für eine sichere Beförderung der Ware und hält sich an alle geltenden Verkehrsvorschriften zum Schutz ihrer Fahrer.
 Sollte ein Kunde während starken Regens oder Hagels umziehen, so hat er Schutzmassnahmen zu treffen, um das Risiko für alle Beteiligten zu minimieren. Für Unwetterschäden am Mobiliar kann die Blitz Kurier Schweiz nicht haftbar gemacht werden.

Änderungen und Akzeptanz
Die Blitz Kurier Schweiz behält sich das Recht vor, Tarife und Transportbedingungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Allfällige Entsorgungsgebühren können separat in Rechnung gestellt werden. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die Blitz Kurier Schweiz ist berechtigt, Transportaufträge abzulehnen.

Gerichtsstand
Der Gerichtsstand der Blitz Kurier Schweiz befindet sich in Schaffhausen.